Das
Parlament bestätigte das Urheberrechtsgesetz betreffend
geistiges Schaffen am 1. August 1927. So konnte auch Finnland
sich im darauffolgenden Jahr der Berner Übereinkunft anschließen.
Dies bedeutete, dass Sibelius die Tantiemen für die Aufführungen
seiner Werke effektiver als zuvor erhalten konnte. Im gleichen
Jahr (1928) wurde in Finnland auch „Teosto“, der Verein
finnischer Komponisten, gegründet, der die finanziellen
Interessen der Komponisten wahrnehmen sollte.
Sibelius
hatte schon früher Tantiemen für die Aufführung seiner Musik
aus Deutschland und Frankreich durch die deutsche Organisation
GEMA erhalten. Ende der 1920er Jahre begann eine Entwicklung,
die ihn zu einem recht wohlhabenden Mann machte. Als Beispiel für
die Höhe der Tantiemen mag die teure Renovierung des Dachs in
Ainola 1932 dienen. Allein mit den Vergütungen für die
Urheberrechte im gleichen Jahr, hätte Sibelius für die
Dachrenovierung dreimal bezahlen können.
Die
Urheberrechte für musikalische Werke gelten noch 70 Jahre nach
dem Tod des Komponisten. Was Sibelius betrifft, enden sie im
Jahre 2027.